Perücke auf Rezept - Abrechnung mit Ihrer Schweizer Krankenkasse
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstattung durch Schweizer Krankenkassen oder IV:
1. Rezept einholen: Ärztliches Rezept für eine Haarprothese oder Perücke
2. Krankenkasse und oder IV Kontaktieren:
- Krankenkasse anfragen und Bestätigung schriftlich anforderen ob eine Haarprothesen abdeckt ist
Falls es abgelehnt wird: IV kontaktieren mittels dem folgenden Formular 001.002 Anmeldung für Erwachsene (Direkt-Link zum Formular)
3. Dokumente einreichen: Unsere Rechnung + Rezept + Erstattungsformular
4. Direkte Abrechnung: Wir übernehmen die Abwicklung mit den Schweizer Krankenkassen
5. Nachverfolgung: Unterstützung bei Einspruch im Falle einer Ablehnung
Erstattungsumfang: 80–100 % je nach Versicherung