Perücke auf Rezept - Abrechnung mit Ihrer Schweizer Krankenkasse

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstattung durch Schweizer Krankenkassen oder IV:

1. Rezept einholen: Ärztliches Rezept für eine Haarprothese oder Perücke

2. Krankenkasse und oder IV Kontaktieren:

- Krankenkasse anfragen und Bestätigung schriftlich anforderen ob eine Haarprothesen abdeckt ist

Falls es abgelehnt wird: IV kontaktieren mittels dem folgenden Formular 001.002 Anmeldung für Erwachsene (Direkt-Link zum Formular)

3. Dokumente einreichen: Unsere Rechnung + Rezept + Erstattungsformular

4. Direkte Abrechnung: Wir übernehmen die Abwicklung mit den Schweizer Krankenkassen

5. Nachverfolgung: Unterstützung bei Einspruch im Falle einer Ablehnung

Erstattungsumfang: 80–100 % je nach Versicherung